Gruppentherapeutisches Angebot

Gruppentherapeutisches Angebot


Auch die Therapie in der Gruppe kann für jeden einzelnen eine Hilfe und Bereicherung bei individuellen Problemen sein. Menschen zu begegnen, die vielleicht ähnliche Themen mitbringen, führt rasch zu einer ersten Entlastung, wodurch Vertrauen gestärkt und aufgebaut wird.
In der Gruppe kann sich jeder mit eigenen Erfahrungen und Ideen einbringen. Gemeinsam Belastungen zu reflektieren und Lösungen zu entwickeln wirkt sich positiv auf die Stimmung aus und stärkt die Veränderungsmotivation, das Selbstvertrauen und die Bindung in der Gruppe zueinander.
Häufig erleben wir diesen Effekt in der Gruppe noch deutlicher als in der Einzeltherapie.

Wir legen besonderen Wert auf den Aufbau einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der sich jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin sicher und gehalten fühlt. Im Vorfeld finden drei Einzelgespräche statt, in denen bereits individuelle Themen besprochen werden und gemeinsam überlegt wird, ob das gruppentherapeutische Setting für Sie der geeignete Rahmen ist.

Die Gruppentherapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Sonntag per Email:
a.sonntag@psychotherapie-frankfurt.org

 

Verhaltenstherapie als Verfahren

In der (kognitiven) Verhaltenstherapie geht es zunächst darum, den Zusammenhang zwischen prädisponierenden (also ursächlichen), aus-lösenden und aufrecht erhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens zu verstehen. Mit Hilfe der erarbeiteten Zusammenhänge können Therapeut und Patient gemeinsam eine Behandlungsstrategie ableiten, welche auf die individuellen Ziele und Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Insbesondere spielt hierbei die Veränderung von Einstellungen, Bewertungen und Verhaltensweisen eine Rolle, denen eine wesentliche Bedeutung bei der Aufrechterhaltung der seelischen Erkrankung zukommt. Durch die aktive Rolle, die der Patient im Therapieprozess einnimmt, wird er quasi zum „Experten in eigener Sache“. Die Therapie stellt damit die „Hilfe zur Selbsthilfe“ dar.

In der Verhaltenstherapie werden bedeutsame lebensgeschichtliche Erfahrungen in den Therapieprozess integriert, im Mittelpunkt steht jedoch die aktuelle Situation und das Ziel, mit Hilfe von verhaltenstherapeutischen Interventionen einen Prozess anzustoßen, durch den die Lebensqualität nachhaltig verbessert werden soll. Die Wirksamkeit der hierbei angewandten Verfahren konnte anhand zahlreicher wissenschaftlicher Studien bestätigt werden. Wichtig ist, dass eine verhaltenstherapeutische Behandlung immer einen komplexen, einzelfallbezogenen Prozess darstellt, bei dem es um weit mehr geht als „nur“ um die Anwendung einzelner Methoden.

Die Therapie läuft strukturiert ab und bezieht sich auf konkrete Probleme. Der Psychotherapeut unterstützt dabei, hilfreiche Wege zur Problemlösung zu finden, ein positives Selbstbild aufzubauen und eine neue Perspektive zu entwickeln. In einer Verhaltenstherapie geht es nicht nur darum, auf gedanklicher Ebene neue Lösungsansätze zu erarbeiten, sondern auch die Umsetzung in den Alltag zu begleiten. Häufig geht es darum trotz Angst und Bedenken den Mut aufzubringen, neue Erfahrungen zu machen und auf diese Weise sein altes Weltbild zu korrigieren. Die Verhaltenstherapie kann einen großen Beitrag dazu leisten, Stress abzubauen, mehr Lebensfreude zu entwickeln, Gefühle besser verstehen und steuern zu lernen sowie Körper und Geist miteinander in Einklang zu bringen.

Therapieplatz / Kostenübernahme

Sie können alle Therapeutinnen und Therapeuten über die jeweilige Email oder Telefonnummer (Anrufbeantworter mit Rückruf) kontaktieren und sich über freie Therapieplätze informieren. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten kommen. Die Einzelpsychotherapie wird über die Krankenversicherungen finanziert. Einen Eigenanteil müssen Sie nicht leisten.

Zum Erstgespräch bringen Sie deshalb bitte Ihre Krankenkassenkarte mit, ein ärztlicher Überweisungsschein ist nicht erforderlich. Das Erstgespräch (auch „Psychotherapeutische Sprechstunde“) dient dem ersten Kennlernen, dieser Prozess des Kennenlernens kann über weitere Probesitzungen weiter vertieft. So haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitsweise der Therapeutin/des Therapeuten kennen zu lernen, bevor die eigentliche Therapie bei der Versicherung beantragt wird.

Die Dauer einer Therapie ist unterschiedlich und schwankt zwischen mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren.

Bitte beachten Sie, das Therapieplätze für Jugendliche nur von Herrn Jooß angeboten werden.

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen
Ambulante Psychotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Dementsprechend übernimmt die Kasse in der Regel bei entsprechender Indikation (die Behandlungsbedürftigkeit der Problematik muss gegeben sein) die Kosten für Ihre Therapie. Auf die ersten Sitzungen (Sprechstunde und Probesitzungen) hat jeder Versicherte Anspruch. Erst danach wird ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt. Die Behandlung ist dabei gegliedert in einzelne Therpieabschnitte, so dass im Verlauf reflektiert werden kann, ob weitere Sitzungen noch notwendig sind. Insgesamt ist eine Verhaltenstherapie auf höchstens 60 Sitzungen angelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann auch dann noch eine Behandlung verlängert werden. Die Entscheidung darüber treffen Behandler und Versicherter gemeinsam. 

Zusätzlich benötigt die Krankenkasse einen ärztlichen Konsiliarbericht, den der Versicherte vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie (im Verlauf der Probesitzungen) von seinem Psychiater oder Hausarzt ausfüllen lässt. Dieser ist notwendig, um das Vorliegen einer körperlichen Erkrankung abzuklären, da dies unter Umständen im Therapieplan mit berücksichtigt werden muss. 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch bzw. zu Beginn jeden neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit.

Private Krankenkassen und Beihilfe
Die Privatkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie je nach individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte klären Sie hier im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antragsprozess zu beachten ist. In der Regel haben Sie als Privatversicherter Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie.

Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen, die in jedem Fall beihilfefähig sind. Nach Antragstellung und Genehmigung werden die Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle einreichen. Der Behandlungsumfang beträgt in der Regel ebenfalls höchstens 60 Sitzungen und kann in begründeten Fällen auch darüberhinaus ausgedehnt werden.

Selbstzahler
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Therapiestunden selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP).

Psychotherapie für Jugendliche

Das Erwachsenwerden ist für viele junge Menschen mit großen Herausforderungen verbunden. Erste Partnerschaften (mit sexuelle Erfahrungen), Mobbingsituationen in der Schule, die Auseinandersetzung mit dem Schönheitsideal und der Leistungsgesellschaft sind nur einige Beispiele für die anstehenden Entwicklungsaufgaben in diesem Lebensabschnitt. Belastende Themen und Gefühle behalten viele Jugendliche für sich, denn Sie wollen von außen stark, reif und „erwachsen“ wahrgenommen werden. Oft entwickeln sich Probleme mit der Gefühlsregulation, die sich in Essstörungen, übermäßigem Medienkonsum, Substanzmissbrauch, impulsive Aggressionsausbrüche, Depression und Ängsten zeigen können.

In der Verhaltenstherapie mit Jugendlichen geht es darum, bestimmte dysfunktionale Muster herauszuarbeiten, die Stärken zu stärken und bestimmte Defizite in den Bereichen Gefühlskontrolle, soziale Kompetenz und angemessene Problem-/Konfliktbewältigung zu beheben. Die Jugendlichen sollen im Verlauf ein Stück Identität aufbauen und Ihren eigenen Weg ins Erwachsenenleben finden. Die Bearbeitung der Vergangenheit kann dabei genauso im Fokus der Therapie stehen wie die Arbeit im Hier- und Jetzt. Eine wichtige Voraussetzung für die Psychotherapie mit Jugendlichen ist der eigene Wunsch/ein eigenes Anliegen des Betroffenen. Aufnahmealter für die Therapie liegt bei 13 Jahren.